Niederschlagswasser

Der Verband ist derzeit für die Gemeinden Barleben, Hohendodeleben und Niederndodeleben im Bereich Niederschlagswasserentsorgung zuständig.

Die Eigentümer der Grundstücke sind laut Landeswassergesetz verantwortlich für die Beseitigung des Niederschlagswassers, welches auf den Grundstücken anfällt. Soweit es möglich ist, soll das Niederschlagswasser auf dem Grundstück verbleiben und dort versickern. Wenn dies aus Gründen der Lage und Größe des Grundstückes oder den Versickerungsbedingungen des Untergrundes nicht möglich ist, übernimmt der Verband oder die Gemeinde diese Entsorgungsaufgabe.